Veranstaltungsreglement
Das Veranstaltungsreglement ist ein integraler Vertragsbestandteil zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen von Seiten des Veranstalters bleiben vorbehalten.
1. Zweck und Geltungsbereich
Dieses Reglement regelt die Teilnahme am «Charity Weltrekord am 13. Juni 2026 in 6052 Hergiswil NW Schweiz.
2. Veranstalter
Veranstalter ist das Organisationskomitee «Charity Weltrekord» Stiftung für Kinder in der Schweiz, Seestrasse 61, 6052 Hergiswil NW
3. Teilnahmeberechtigung / Anmeldung
- Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung.
- Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 16 Jahren. Minderjährige benötigen die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person.
- Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich online über die Webseite «charityweltrekord.ch».
4. Teilnehmerlimit
- Der Anlass «CharityWeltrekord» kann maximal 735 Teilnehmende annehmen.
- Anmeldungen durch Drittpersonen erfolgen im Einverständnis der angemeldeten Person.
5. Crowd Management und Zutrittskontrolle
- Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich den Sicherheits- und Einlasskontrollen zu unterziehen und die Anordnungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals zu befolgen. Das Ordnungs- und Sicherheitspersonal kann Taschenkontrollen und Leibesvisiten durchführen.
- Der am Infostand gegen Vorweis der Anmeldung erhaltende Armbändel ist persönlich und nicht übertragbar. Jede Person, welche den offiziellen Stickraum betritt, muss den Armbändel fest verschlossen um das Handgelenk tragen.
- Der Veranstalter behält sich Zutrittsbeschränkungen vor, wenn sicherheitsrelevante Gründe vorliegen.
- Engstellen, Treppen, Eingänge und Notausgänge dürfen nicht blockiert werden.
- Personenströme können durch das Organisationsteam gelenkt werden.
6. Sicherheit
- Gefährdendes Verhalten gegenüber sich selbst oder anderen Personen ist untersagt.
- Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
7. Gesundheit und erste Hilfe
- Eine Teilnahme an der Veranstaltung erfordert einen entsprechend angemessenen Gesundheitszustand.
- Eine Sanitätsstelle ist vor Ort eingerichtet.
- Medizinische Notfälle sind umgehend dem Organisationsteam zu melden.
8. Haftung und Versicherung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
- Die Haftung der Veranstalterin wird, soweit nach schweizerischem Recht zulässig, ausdrücklich wegbedungen.
- Der Veranstalter haftet nicht für Körper-, Sach- oder Vermögensschäden, die den Teilnehmern durch Dritte hinzugefügt werden. Ebenso wenig haftet der Veranstalter für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände verantwortlich. Allfällige Fundsachen werden nach dem Event den zuständigen Stellen ausgehändigt.
- Die Teilnehmer sind selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall- und Haftpflichtversicherung) verantwortlich.
9. Adressdaten und Fotorechte
- Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass der Veranstalter diese Daten zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung, inklusive Zustellung von Informationen zu der Teilnahme, sowie das Teilnahmezertifikat am «Guinness World Record», nutzen darf. Wer damit nicht einverstanden ist, muss dies bis zum Veranstaltungstag dem Organisationskomitee schriftlich per Post oder E-Mail mitteilen.
- Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt.
- Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Verwendung von Foto- und Filmmaterial aus dem Event für die Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators und dessen Partner ohne Vergütungsanspruch zu. Wer damit nicht einverstanden ist, muss dies bis zum Veranstaltungstag der Geschäftsstelle schriftlich per Post oder E-Mail mitteilen.
10. Ordnung, Verhalten und Hausrecht
- Respektvolles Verhalten gegenüber allen anwesenden Personen ist Pflicht.
- Belästigendes, diskriminierendes oder gefährdendes Verhalten ist untersagt.
- Der Veranstalter übt das Hausrecht aus.
11. Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, anzupassen oder zeitlich und/oder räumlich zu verlegen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn die Durchführung der Veranstaltung zum ursprünglich festgesetzten Zeitpunkt auf Grund eines externen, nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) unmöglich wird. Vorbehalten bleiben schriftlich zu begründende Ausnahmefälle.
12. Abschlussbemerkungen
Änderungen des Veranstalters bleiben vorbehalten. Der Gerichtsstand ist Stans.